Fortsetzung des Strafverfahrens gegen Sexualstraftäter
Am gestrigen Donnerstag fand vor der großen Strafkammer des Landgerichts Memmingen die Fortsetzung des Strafverfahrens gegen einen Sexualstraftäter wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern statt.
Hierbei kam es zu einer Verständigung zwischen den Beteiligten. Aufgrund dieser Verständigung hat der Angeklagte 7 der ihm in der Anklageschrift vom 27.03.2017 vorgeworfenen Sachverhalte eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft hat sodann beantragt, die übrigen Tatvorwürfe einzustellen.
Aufgrund der Verständigung darf die zu verhängende Strafe 3 Jahre nicht unterschreiten und 3 Jahre und 6 Monate nicht überschreiten.
Darüber hinaus hat das geschädigte Kind, vertreten durch seine Rechtsanwältin, mit dem Angeklagten im Termin einen Vergleich geschlossen. Darin verpflichtete sich der Angeklagte an die Geschädigte 10.000,-- € zu bezahlen, sowie ihr alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus den von ihm eingeräumten Handlungen zu erstatten. Aufgrund der Verständigung muss das geschädigte Kind nicht vor Gericht erscheinen und aussagen.
Die Möglichkeit eines Vergleichsschlusses im Rahmen des Strafverfahrens erspart dem Kind auch die Durchführung eines Zivilverfahrens gegen den Angeklagten, wobei zu berücksichtigen ist, dass sich der Angeklagte zwar zu Leistungen verpflichtet hat, im Moment aber weder über Einkommen noch Vermögen verfügt.
Die Hauptverhandlung wird am 09.11.2017 um 9 Uhr, mit der Vernehmung weiterer Zeugen, fortgesetzt. (PM)
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