Urteil über Kaufbeurer Landtagsabgeordneten Pohl gefällt
Das Münchener Amtsgericht I verurteilte den Kaufbeurer Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe von 15.000€, einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und zu zwei Jahren Fahrverbot. Pohl nimmt das Urteil ohne Rechtsmittel zu nutzen an.
Der Landtagsabgeordnete war bereits wegen vier verschiedenen Verkehrsdelikten vorbestraft, darunter sogar eine fahrlässige Tötung. Das Gericht entschied aus diesem Grund auch, dass eine reine Geldstrafe keine Option wäre.
Der Fall ereignete sich in der Nacht vom 22. Juli um 2 Uhr. Die Polizei stoppte Pohls Wagen aufgrund von unsicherer Fahrweise. Der Mann musste sich beim Aussteigen an der Autotüre festhalten, um nicht sein Gleichgewicht zu verlieren. Anhand des starken Alkoholgeruchs führten die Polizeibeamten einen Alkoholtestmachen und eine Blutprobe abnehmen. Diese ergab dann einen Wert von 1,29 Promille und laut Staatsanwaltschaft komplett Fahruntüchtig. Pohl räumte die Alkoholfahrt später öffentlich ein.
Bei Trunkenheitsfahrten werden in der Regel Geldstrafen und Freheitsstrafen verhängt. Pohl nahm das Urteil jedoch mit Verzicht auf jegliche Rechtsmittel an.
Der Landtagsabgeordnete war der Polizei schon länger als Verkehrsrowdie bekannt. Zu dichtes Auffahren, Raserei und sogar fahrlässige Tötung werden dem Abgeordneten nachgesagt. Der letzte bekannte Fall mit der Fahrlässigen Tötung im Jahre 2006 wurde nur mit einer hohen Geldstrafe und einem zweimonatigen Fahrverbot bestraft.
Auch seine Parteiämter lässt Pohl derzeit ruhen.
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