Naturschützer sind weiter gegen Lindauer Thermenpläne
Der BUND Naturschutz (BN) sieht nach wie vor eine wesentliche Gefährdung der Schutzzwecke des Landschaftsbilds. Auch bei der Prüfung des Artenschutzes bestehen laut BN erhebliche Mängel. Inwieweit das Landratsamt Lindau vor diesem Hintergrund eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebiets (LSG)-Verordnung erteilen könne, bleibe abzuwarten und könne rechtlich eine spannende Diskussion ergeben.
Der BN sei der Auffassung, dass der Gesamteindruck der Gebäude extrem wuchtig sei, da das Bauvolumen größer und höher als der Bestand werde. Dies bedeute einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild, der auch durch die vorgesehen Baumpflanzungen, Fassadenanstriche etc. nicht wirksam gemindert geschweige denn vermieden werde. Der zusätzliche Flächenbedarf für Gebäude von mehr als 2100 m2 mache das besonders deutlich. Auch die geplanten Lärmschutzwände belasteten das Landschaftsbild in erheblicher Weise, so Erich Jörg, Kreisvorsitzender des BN.
Ebenso sehe er keine in sich konsequente Haltung des Landratsamtes was den Umgang mit Bauvorhaben im LSG angehe: Einerseits sei 1979 für die Bauvorhaben im Wäsen das LSG teilweise aufgehoben worden und 2016 in der Wasserburger Uli-Wieland-Straße den Plänen zur Bebauung eine Absage erteilt worden, da hier der Landschaftsschutz nicht aufgehoben werden sollte. Andererseits störe sich das Amt aber nicht an den massiven Bauvorhaben im Eichwaldbad und stelle eine Ausnahmegenehmigung in Aussicht.
Besonders schwer wiege die unzureichende Abarbeitung der Belange des Natur- und Artenschutzes. Üblicherweise sei für solche Großprojekte in unmittelbarer Nähe zu Flora-Fauna-Habitaten (FFH) eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung notwendig (wie bei der Elektrifizierung der Südbahn Ulm-Friedrichshafen-Lindau). Eine derartige Untersuchung sei aber bis heute nicht erstellt worden. BN-Geschäftsstellenleiterin Claudia Grießer weist darauf hin, dass eine eigenständige FFH-Verträglichkeitsuntersuchung dringend erforderlich sei, da Nutzungsdauer und -intensität durch den Thermenbetrieb (bis in die Nacht, Herbst, Winter und Frühjahr) sowohl im Tagesverlauf als auch über das ganze Jahr hinweg klar zunehmen Das Gebiet sei schutzwürdig, da es als Rast- und Überwinterungsplatz von Vögeln genutzt werde – insbesondere von November bis April. Während bisher ein Bade- und Erholungsbetrieb nur im Sommer stattfinde, steige nach dem Bau der Therme die Belastung durch Licht, Lärm und Beunruhigung auch in den übrigen Jahreszeiten stark an.
Die im Umweltbericht vorgenommene Betrachtung des FFH- und des Vogelschutz (SPA)-Gebietes sei mangelhaft da die Auswirkungen nicht auf die Lebensraumtypen und auch nicht auf die hier besonders geschützten Arten nachvollziehbar dargelegt werden. Auch die nunmehr nachgereichte äußerst knapp gehaltene FFH—Verträglichkeitsabschätzung beseitige dieses Manko nicht, so der BN.
Ebenfalls seien die artenschutzfachlichen Aussagen verschiedener geschützter Artengruppen (Vögel, Reptilien und Fledermäuse) nach wie vor nicht ausreichend beleuchtet.
Den geplanten Ausgleich an der Westgrenze beurteilen die Lindauer Naturschützer als Ansammlung von Biotopen, die nicht zum benachbarten Naturschutzgebiet passten. Trockenbiotope oder Sanddünen gehörten ihrer Meinung nach nicht ans Bodenseeufer. Totemartig aufgestellte Totholzbäume seien eher als makabre Verwertung der baubedingt gefällten großen Eichen anzusehen und gehören nicht zum ortstypischen Landschaftsbild. Dieses fachlich fragwürdige Ausgleichskonzept sei eher in der Planung einer Gartenschau als in einer natürlichen, voralpin geprägten Seeuferlandschaft zu finden. (pm)
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