Bundespolizei unterbindet illegale Einreise
Am Sonntag, 20. Juni, hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz zehn unerlaubt eingereiste Migranten festgestellt. Eine in Bulgarien als Flüchtlinge registrierte irakisch-syrische Familie hatte versucht, unerlaubt mit dem Fernbus über die Grenze zu gelangen. Eine tunesisch-marokkanische Arbeitergruppe musste in Ermangelung gültiger Dokumente kehrtmachen.
Am Dienstagmorgen haben Lindauer Bundespolizisten eine fünfköpfige Familie nach Österreich zurückgeschoben. Bereits am Sonntagabend hatten Beamte des Zolls bei der Kontrolle eines Fernreisebusses aus Italien die Migranten beim Versuch, unerlaubt nach Deutschland einzureisen, festgestellt. Die Lindauer Bundespolizei übernahm den Fall zuständigkeitshalber noch vor Ort.
Der 35-jährige Iraker und seine 41-jährige syrische Ehefrau führten für sich und die gemeinsamen fünf Kinder im Alter zwischen fünf und vierzehn Jahren lediglich bulgarische Flüchtlingsdokumente mit, welche jedoch nicht zur Einreise nach Deutschland berechtigen.
Der Vater gab gegenüber den Bundespolizisten an, dass die Familie dauerhaft in Deutschland bleiben und aufgrund der schlechten Bedingungen nicht nach Bulgarien zurückwolle.
Die Beamten fanden heraus, dass die Familie zuvor per Flugzeug von Athen nach Mailand gereist war. Die Buchungen für ihren Rückflug waren, so gab der Mann schließlich zu, lediglich fingiert und längst storniert worden. Ersten Ermittlungen zufolge hatten die Migranten bisher zumindest monetäre Unterstützung durch eine in Deutschland wohnhafte Schwester des Mannes erhalten.
Die beiden Erwachsenen erhielten Anzeigen wegen Einschleusens von Ausländern sowie alle strafmündigen Mitglieder der Familie wegen unerlaubter Einreise. Der Familienvater musste außerdem 100 Euro als Sicherheitsleistung hinterlegen.
Bereits am Sonntagnachmittag hatte die Lindauer Bundespolizei einen mit fünf Männern besetzten Transporter mit italienischer Zulassung gestoppt. Der 38-jährige tunesische Fahrer war in Begleitung eines 49-jährigen Landsmannes sowie drei marokkanischer Staatsbürger. Die beiden Tunesier konnten sich den Beamten gegenüber mit ihren gültigen tunesischen Reisepässen und italienischen Aufenthaltstiteln ausweisen. Die Dokumente der 30, 39 und 45 Jahre alten Marokkaner waren hingegen zeitlich abgelaufen.
Eigenen Angaben zufolge war die Fahrgemeinschaft im Auftrag einer Mailänder Firma zum Arbeiten auf dem Weg nach Hessen. Einen Vertrag und Entsendungsauftrag ihres angeblichen Arbeitgebers für die einwöchige Arbeitsaufnahme konnten die Männer jedoch nicht vorweisen.
Die Bundespolizisten zeigten die Gruppe wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie den Fahrer zusätzlich wegen versuchten Einschleusens von Ausländern an. Die Beamten wiesen die Fahrgemeinschaft am frühen Montagmorgen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Österreich zurück.
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