Urteilsspruch im Sonthofer Rauchbombenprozess
Im Rauchbombenprozess von Sonthofen ist vor dem Amtsgericht Kaufbeuren am gestrigen Montag das Urteil gesprochen worden. Der zum Tatzeitpunkt vor drei Jahren 20-jährige Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Er hatte das Zünden einer Rauchbombe bei einem Eishockeyspiel in Schweinfurt im März 2012 schlussendlich eingeräumt.
Im Prozess waren dieses Mal die Verletzungen der Ordnerin Tanja K. Thema. Sie hatte sich beim Entfernen der Rauchbombe schwer an der Lunge verletzt und wird wohl für den Rest ihres Lebens nicht mehr als Ordnerin oder derartiges arbeiten können. Im Gerichtssaal zeigte sich der Angeklagte sehr zurückhaltend und bedrückt. Er entschuldigte sich mehrmals und bat um eine Milderung im Urteil.
Für den Staatsanwalt spielte das planvolle Nachtatverhalten und das Anstiften zur Falschaussage eine große Rolle. Er beantragte ein Jahr und vier Monate Haft, gar ein Jahr und acht Monate als Gesamtstrafe, weil der Angeklagte schon beim Prozess zuvor wegen der Falschaussage zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Weiterhin beantragte er eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro.
Für den Verteidiger war es keine gefährliche, sondern nur eine fahrlässige Körperverletzung ohne Verletzungsvorsatz. Eine Verwarnung in Verbindung mit einer Geldstrafe hielt er für ausreichend.
Das Urteil fiel dann doch milder aus als gefordert. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
Jedoch werden die Folgen seiner Tat weitaus längere Folgen mit sich bringen als nur eine Freiheitsstrafe. Sein Leben wird sich stark verändern. Mit dem Zünden dieses Rauchtopfes zerstörte der damalig 20-Jährige zwei Leben und eine langjährige Beziehung zu seiner Freundin. Geprägt hatte ihn diese Tat auf jeden Fall, das merkte man immer wieder an seiner Verhaltensweise gegenüber dem Gericht und seinen Freunden.
Zum Prozess um die uneitliche Falschaussage gelangen Sie hier.
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