Moderator: Hits der 70er bis Heute
Sendung: Guten Abend Allgäu
 
 
Rechtsexperte Michael Moser
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Allgäu - Sonthofen
Montag, 10. Juni 2013

Rechtsexperte Michael Moser beantwortet Ihre Fragen

Liebe Leserinnen und Leser,

Mehr als 7 Milliarden Überweisungen veranlassen in Deutschland die Bankkunden Jahr für Jahr, um ihre Zahlungen zu erledigen. Während viele von uns noch den Ablauf kennen, mit dem Überweisungsbeleg an den Bankschalter zu gehen, werden die Zahlungen selbst zwischen den Banken „beleglos“ transferiert. Bereits rund 2 Milliarden Überweisungen werden durch „online-banking“ vom Kunden selbst durchgeführt, teilt die Bundesbank mit.

Beim Ausfüllen der Überweisungsformulare aber auch beim „Eintippen“ der Zahlungsdaten in den heimischen PC passieren, „wie im richtigen Leben“, schon mal Fehler. Ein Zahlendreher oder eine falsche Ziffer – schnell ist es passiert. Früher kein Problem: Die Banken hatten bei Eintreffen einer Zahlung zu überprüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die Kontonummer bei der Empfängerbank übereinstimmten. Ergab sich eine Inkongruenz wurde der Überweisungsbetrag auf einem speziellen Konto „geparkt“ und die Bank ermittelte, ob der richtige Empfänger der mit dem Namen oder der mit der Kontonummer ist. Nötigenfalls wurde der Betrag an den Auftraggeber zurückgeschickt, wenn sich die Zuordnung nicht innerhalb von drei Tagen bewerkstelligen ließ.

„Zahlungsdiensterichtlinie und § 675r BGB“

Ein kritischer Punkt im neuen Überweisungsrecht ist, dass in Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie seit 31.10.2009 der § 675r BGB regelt, dass die Banken berechtigt sind, einen Überweisungauftrag „ausschließlich anhand der vom Zahlungsdienstnutzer angegebenen Kundenkennung auszuführen“. Das bedeutet, dass die Überweisung neuerdings alleine aufgrund der Kundenkennung – sprich Kontonummer und Bankleitzahl – zugeordnet werden kann und gutgeschrieben wird.

Wenn nun beispielhaft Herr Müller an Frau Maier auf das Konto 1234567 BLZ 73150000 überweisen will, sich bei der Bankleitzahl aber verschreibt und als BLZ 73350000 eingibt und es der „Zufall“ will, dass es bei er Empfängerbank ein Konto mit identischer Nummer gibt, so wird der Überweisungsbetrag dort gutgeschrieben und Frau Maier wartet weiter auf „ihr Geld“. Das kann zu ganz unangenehmen Folgen führen.

Um diese Gefahr ein wenig einzudämmen, haben einige Banken sogenannte „Prüfziffer“-Systeme eingeführt, die den Überweisenden darauf aufmerksam machen, wenn eine Kontonummer bei einer anderen Bank nicht existiert.

Achten Sie deshalb gewissenhaft auf die eingegebenen Daten, bevor Sie eine Zahlung veranlassen. Wie Sie an Ihr Geld im Fall einer „Fehlüberweisung“ wieder kommen, berichte ich Ihnen demnächst...

Noch Fragen? -

Dann fragen Sie gerne unseren Rechtsexperten Michael Moser!


Tags:
moser rechtsexperte anwalt zahlendreher überweisung


© 2024 AllgäuHIT e.K. • Lindauer Str. 6 • 87439 Kempten (Allgäu) - Tel: 0831-20 69 74-0
Die Nutzung der Nachrichten von AllgäuHIT, auch in Auszügen, ist ausschließlich für den privaten Bereich freigegeben.
Eine Nutzung für den gewerblichen Bereich erfordert eine schriftliche Genehmigung der AllgäuHIT e.K.
MEINE REGIONALNACHRICHTEN
Meine Allgäu-Region wählen ...
 
Kleinwalsertal Kempten Oberallgäu Kaufbeuren Ostallgäu Memmingen Unterallgäu Bodensee
LIKE UNS BEI FACEBOOK
 
DIE LETZTEN 3 GESPIELTEN TITEL
 
Carly Rae Jepsen
Surrender My Heart
 
Bosse
Ein Traum
 
Ed Sheeran
American Town
AKTUELLE BILDERGALERIEN
 
AllgäuHIT-Bildergalerie
Bauernproteste im Oberallgäu
 
AllgäuHIT-Bildergalerie
Chlorgasunfall am Klinikum Sonthofen
 
AllgäuHIT-Bildergalerie
Auto prallt in Sonthofen in Hauswand
 
 
Radio einschalten Ihr Spot bei uns Glasklarer Empfang Datenschutz/Impressum