Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: Der AllgäuHIT-Kaffeeklatsch
mit Isabelle Tausend
 
 
Symbolfoto
(Bildquelle: AllgäuHIT | Thomas Häuslinger)
 
Allgäu
Mittwoch, 20. Mai 2020

Planfeststellungsverfahren für B12-Ausbau eingeleitet

Der Ausbau der Bundesstraße 12 zwischen Kempten und Buchloe ist im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf eingeordnet. Die Verkehrsführung auf dieser wichtigen Verbindung erfolgt bisher dreistreifig mit wechselnden Überholmöglichkeiten. Zur Verbesserung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die Strecke auf einer Gesamtlänge von etwa 51 km zweibahnig ausgebaut werden. Den Verkehrsteilnehmern werden demnach künftig für jede Fahrtrichtung getrennte Richtungsfahrbahnen mit jeweils zwei Fahrstreifen und einem Standstreifen zur Verfügung stehen.

Zur verfahrenstechnischen Umsetzung dieses Projekts wurden insgesamt sechs Planungsabschnitte gebildet. Für den circa 10,2 km langen Abschnitt zwischen Untergermaringen (Gemeinde Germaringen) und der Autobahnanschlussstelle Jengen/Kaufbeuren an der A 96 führt die Regierung von Schwaben auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Kempten das straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren durch. Nach den Planunterlagen soll der zweibahnige Ausbau in diesem Bereich bestandsorientiert erfolgen, d. h. die bestehenden Fahrbahnen werden abhängig von den örtlichen Verhältnissen entweder in östlicher oder westlicher Richtung erweitert. Im Zuge der Maßnahme sollen außerdem alle Einmündungen höhenfrei angelegt werden. Das bestehende öffentliche Feld- und Waldwegenetz bleibt erhalten und wird, soweit erforderlich, angepasst.

Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sind Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Für das Vorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Untergermaringen und Ketterschwang (Gemeinde Germaringen), Weinhausen und Jengen (Gemeinde Jengen), Lindenberg und Buchloe (Stadt Buchloe), Bertoldshofen (Stadt Marktoberdorf), Dösingen (Gemeinde Westendorf), Egelhofen (Markt Pfaffenhausen), sowie Kraftisried (Gemeinde Kraftisried) beansprucht.

Als ersten Verfahrensschritt hat die Regierung von Schwaben veranlasst, dass die Planunterlagen von Dienstag, den 16. Juni 2020, bis einschließlich Mittwoch, den 15. Juli 2020, in Marktoberdorf und Germaringen sowie den Verwaltungsgemeinschaften Buchloe, Pfaffenhausen, Westendorf und Unterthingau zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden. Wo und wann in die Planunterlagen Einsicht genommen werden kann, wird dort auch noch ortsüblich bekannt gegeben. Ab dem 16. Juni 2020 besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de in der Rubrik „Planung und Bau“ einzusehen. Parallel zur öffentlichen Auslegung erhalten Behörden und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Ablauf der Auslegungsfrist haben Betroffene noch bis einschließlich 17. August 2020 Zeit, Einwendungen zu erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen und Stellungnahmen werden in einem Erörterungstermin behandelt. Dieser wird gesondert bekannt gegeben.


Tags:
Planfeststellungsverfahren B12 Ausbau Straße


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