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Sendung: Guten Abend Allgäu
 
 
Kinder beim Fahrradtraining bei der Verkehrswacht
(Bildquelle: Deutsche Verkehrswacht)
 
Allgäu
Mittwoch, 18. Juni 2014

Lieber doch einen Fahrradhelm tragen?

Fahrradfahrer ohne Fahrradhelm tragen bei einem unverschuldeten Unfall kein Mitverschulden an den erlittenen Verletzungen, urteilte heute der Bundesgerichtshof (BGH). Das Urteil bedeutet keine Ablehnung eines Fahrradhelms; dieser kann im Falle eines Unfalls schwerwiegende gesundheitliche Folge mindern, betont die Deutsche Verkehrswacht (DVW).

In seinem Urteil gab der BGH einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein Recht, die auf dem Weg zur Arbeit bei einem Unfall mit einer Autofahrerin schwer am Kopf verletzt worden war. Obwohl das Oberlandesgericht Schleswig der Autofahrerin eine 100-prozentige Schuld am Unfall zusprach, rechnete sie der Radfahrerin eine 20-prozentige Mitschuld an den Unfallfolgen zu, da sie keinen Fahrradhelm getragen hatte; dagegen klagte die Radfahrerin. Der BGH urteilte, dass Radfahrer, die unverschuldet in einen Unfall geraten, auch ohne Schutzhelm Anspruch auf vollen Schadenersatz haben.

Das Urteil versteht die DVW nicht als Aufruf zum Verzicht auf einen Fahrradhelm; es dreht sich ausdrücklich um die Frage der Mitschuld. Bodewig: „Jeder Radfahrer ist angehalten, alles für seine Sicherheit zu tun. Ein Fahrradhelm ist hier ein wichtiger Beitrag zum eigenen Schutz, der aber, wenn es darauf ankommt, Unfallfolgen mindern und sogar Leben retten kann.“ Die DVW plädiert für das freiwillige Tragen eines Helms. Bodewig: „Kein Verständnis habe ich für die Ablehnung des Helmtragens durch selbsternannte Fahrradaktivisten.“

Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) führt die DVW seit 2011 die Aktion „Ich trag Helm“ durch, mit der sie erfolgreich für das Tragen von Fahrradhelmen wirbt. In allen Altersgruppen steigt die Helmtragequote. Nach Aussagen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) liegt sie insgesamt bei mittlerweile 15 Prozent. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Radverkehrs und den Gefährdungen, die bei einem Sturz drohen, sind alle Radfahrer aufgefordert, einen Fahrradhelm aufzusetzen.

Wenn der Kopf bei einem Fahrradunfall ungeschützt aufprallt, wirken wuchtige Kräfte: Das Gehirn stößt an die Schädeldecke, es kommt zu einer Blutung. Wenn das Gewebe anschwillt, werden Blutgefäße gequetscht, was eine Unterversorgung mit Sauerstoff zur Folge hat. Ob der gestürzte Radfahrer mit einer leichten Gehirnerschütterung davonkommt oder ob der Unfall zu einer dramatischen Bewusstseinsstörung, womöglich zu einem Wachkoma führt, kann niemand vorhersagen.

Bodewig: „Auch diese unschöne Wahrheit sollte im Rahmen dieser Diskussion genannt werden. Verkehrssicherheit ist und bleibt ein gesellschaftlich relevantes Thema, um das sich nicht nur die Politik kümmern muss. Jeder kann etwas für eine sichere Mobilität tun. Die Einsicht, einen Fahrradhelm zu tragen, ist ein Stück Sicherheit, die man sich selbst gönnt.“

Informationen zur Aktion „Ich trag' Helm“: www.ich-trag-helm.de


Der Radio-Programmbeitrag zum Nachhören:



Tags:
fahrrad helm verkehrswacht schwaben


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