Gleichstellung für Feuerwehr und Rettungsdienst
Die Ungleichbehandlung zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst bei Einsätzen in Notfällen muss baldmöglichst ein Ende haben, meint der Allgäuer SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Paul Wengert, Innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Denn während Feuerwehrleute einen umfassenden Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruch im Einsatzfall haben, gilt dies für die Helfer des Rettungsdienstes nur eingeschränkt. Nur die unmittelbar mit der medizinischen Notfallversorgung und rettungsdienstlichen Transportleistung betrauten Kräfte und solche, die bei einem Massenanfall von Verletzten von der Integrierten Leitstelle zur Unterstützung alarmiert werden, haben seit einigen Jahren denselben Anspruch.
Wer Geschädigte und Angehörige betreut wie etwa die Kriseninterventionsteams, die auch im Allgäu eine hervorragende Arbeit leisten, oder wer sie mit Essen und Trinken versorgt, in Notunterkünften unterbringt oder für den Materialnachschub bei größeren oder längeren Einsätzen versorgt, muss für seinen Arbeitsausfall und seine Aufwendungen selbst aufkommen. „Das ist ungerecht. Vor allem bei größeren Unglücken sind auch diese Rettungshelfer, wie etwa die Bereitschaften des Bayerischen Roten Kreuzes in den Allgäuer Kreisverbänden, unverzichtbar. Auch ihr Einsatz sollte daher entsprechende Anerkennung finden“, meint Dr. Paul Wengert, der auch Vizepräsident des Bayerischen Roten Kreuzes ist. Dabei gehe es nicht um eine Bezahlung, sondern lediglich um den Ausgleich von Nachteilen aufgrund von Arbeitsversäumnissen und notwendigen Aufwendungen oder Ersatz von Schäden, die den Helfern möglicherweise entstehen. „Es darf einfach nicht Retter erster und zweiter Klasse geben“, so Wengert.
Leider hat die CSU im Landtag einen entsprechenden Vorstoß der SPD-Fraktion, den der Allgäuer SPD-Abgeordnete initiiert hatte, vor einem Jahr abgelehnt. Doch jetzt macht die SPD mit einem Dringlichkeitsantrag, den Wengert formuliert hat und der am morgigen Mittwoch im Kommunal- und Innenausschuss des Landtags behandelt wird, erneut Druck. „Unser Ziel ist ganz klar eine gesetzliche Regelung, die die Rettungshelfer den Feuerwehrleuten gleichstellt“, erklärt Wengert. Daher soll die Staatsregierung über die finanziellen Auswirkungen eines Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruchs für ehrenamtliche Einsatzkräfte, die diese Ansprüche bisher nicht haben, berichten und sagen, wann es endlich eine entsprechende Gesetzesvorlage gibt, auf die Tausende von Rettungshelfern seit Jahren vergeblich warten, davon Hunderte auch bei uns im Allgäu.
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