Bedarfszuweisung von 250.000 Euro für Oberallgäu und Lindau
Der Freistaat Bayern hat dem Landkreisen Oberallgäu und
Lindau eine Bedarfszuweisung in Höhe von 250.000 Euro bewilligt. Das hat
Landtagsabgeordneter Eric Beißwenger heute von Bayerns Finanzminister Dr.
Markus Söder erfahren. Die Gelder teilen sich dabei auf in 100.000 Euro für
den Landkreis Lindau und 150.000 Euro für den Landkreis Oberallgäu.
Bayernweit erhalten 171 Kommunen über 116 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen. Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden auf Antrag neben den klassischen Bedarfszuweisungen seit drei Jahren auch so genannte „Stabilisierungshilfen“ bewilligt.
„Es gibt Gründe wie rückläufige Bevölkerungsentwicklung, Sonderbelastungen
oder längere Schwierigkeiten mit dem Haushalt, die mit der Bedarfszuweisung
ausgeglichen werden können“, erklärte Beißwenger. Klassische Beispiele wären
Hochwasserkatastrophen, Ausfälle von Gewerbesteuer oder etwa freiwillige
Gemeindezuschüsse. Stabilisierungshilfen sind demgegenüber
Bedarfszuweisungen für strukturelle Härten, die demografiebedingt sind.
„Jede Kommune kann in die Situation kommen, auf solche Sondermittel
angewiesen zu sein. Daher freuen wir uns, dass mit diesen staatlichen
Zuschüssen die Eigenständigkeit derjenigen Kommunen unterstützt wird, die
schwierige Sonderbedingungen zu verzeichnen haben,“ so Beißwenger. Über die
Verteilung der Mittel wurde im so genannten Verteilerausschuss entschieden.
Dort sitzen das Bayerische Innen- und das Finanzministerium sowie die
kommunalen Spitzenverbände.
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