Ab Montag: Testpflicht an Schulen
Eine Testpflicht an Schulen, Öffnungen um zwei Wochen verschoben und kein Sonderstatus mehr für Baumärkte. Ministerpräsident Markus Söder hat heute Mittag in einer Pressekonferenz die Ergebnisse der bayerischen Kabinettssitzung vorgestellt.
Testpflicht an Schulen
Um Schüler und Lehrer bestmöglich zu schützen, führt der Freistaat nach den Osterferien eine Testpflicht für alle ein. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wird zwei Mal die Woche getestet. Erst bei einem negativen Ergebnis können Schüler und Lehrer am Präsenzunterricht teilnehmen. Bei einer Inzidenz über 100 wird ebenfalls zwei Mal die Woche getestet. Das gilt vor allem für die Schüler der Abschlussklassen.
Öffnungen um zwei Wochen verschoben
Die geplanten Öffnungen für die Bereiche Außengastronomie, Kultur und Sport werden um zwei Wochen verschoben und damit bis zum 26. April ausgesetzt.
Auch die Entscheidung über die Modellregionen in Kommunen wird verschoben.
Wie geht's im Handel weiter?
Baumärkte, Blumenläden und auch Buchhandlungen werden künftig wie Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Konkret bedeutet das, liegt der Landkreis oder eine kreisfreie Stadt unter 50 wird der Einzelhandel geöffnet. Mit Mindestabstand, Maskenpflicht und einem Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich einem Kunden je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche.
Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt "Click & Meet". Steigt die Inzidenz weiter und liegt zwischen 100 und 200 geht Click & Meet nur mit einem aktuellen negativen Test (max. 48 Stunden alten PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Scnelltest).
Über einer 200er Inzidenz ist wie bisher "Click & Collect" auch ohne Test möglich.
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