Änderung in der Steuergesetzgebung: Freibetrag entfällt ersatzlos
Eine Änderung in der Steuergesetzgebung ist für alle Waldbesitzer sehr ärgerlich! Der bisherige Freibetrag nach § 13 a, Abs. 6 des Einkommenssteuergesetzes in Höhe von 1.534 Euro entfällt mit dem Wirtschaftsjahr 2015/2016 ersatzlos.
Davon besonders betroffen sind tausende bayerische Waldbesitzer, so MdL Dr. Leopold Herz, land- und forstwirtschaftlicher Sprecher der Freie Wähler Landtagsfraktion. Das bedeutet, dass zukünftig Waldbesitzer mit einer Fläche von bis zu 20 ha für das eigene Holz, das sie in ihrem eigenen Ofen verfeuern, Steuern bezahlen müssen. MdL Dr. Leopold Herz, land- und forstwirtschaftlicher Sprecher der Freie Wähler Landtagsfraktion und seine Landtagskollegen haben deshalb einen Antrag bei der Bayerischen Staatsregierung eingereicht, dass sie sich auf Bundesebenene für eine Wiedereinführung des Freibetrags einsetzt.
Die rot-schwarze Regierung in Berlin hat diese Änderung des Einkommenssteuergesetzes heimlich still und leise durchgedrückt. Der Wegfall führt zu einem deutlich erhöhten bürokratischen Mehraufwand bei den Waldbesitzern und in der Steuerverwaltung und steht in keinem Verhältnis, sagt MdL Dr. Herz. Darüber hinaus findet er, dass es doch wichtig und richtig ist, wenn nachwachsende Rohstoffe bei der Energieerzeugung genutzt werden und das darf nicht auch noch steuerlich bestraft werden! Zumal die Waldbewirtschaftung für kleine Waldbesitzer generell kein rentables Geschäft.
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