Corona in Bayern: Die Regeln werden wieder schärfer
Der Ministerrat bekräftigte am Dienstagvormittag die Bayerische Strategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Insbesondere durch Reiserückkehrer und durch nachlassende Achtsamkeit habe sich das Infektionsgeschehen im Vergleich zum Frühsommer wieder erhöht. Es gelte daher, frühzeitig einer weiteren Erhöhung des Infektionsgeschehens entgegenzuwirken. Deshalb sollen die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden insbesondere bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 zügig und entschlossen mit verschärften, aber passgenauen Maßnahmen reagieren.
Der Ministerrat hält insbesondere folgende Regelmaßnahmen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 für geeignet:
- Beschränkung des gemeinsamen Aufenthalts im öffentlichen Raum auf v.a. maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen. Das gilt auch für Regelungen, die auf die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum Bezug nehmen.
- Beschränkung des Teilnehmerkreises von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken auf v.a. maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen.
- Beschränkung der zulässigen Anzahl der Teilnehmer an Veranstaltungen, dabei insbesondere bei privaten Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage o.ä. auf höchstens ein Viertel der in der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehenen Teilnehmergrenzen, also auf bis zu 25 Teilnehmer in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmer unter freiem Himmel.
- Anordnung einer Maskenpflicht auf bestimmten stark frequentierten öffentlichen Plätzen.
- Verbot des Konsums von Alkohol auf bestimmten stark frequentierten öffentlichen Plätzen (außerhalb des zulässigen Gastronomiebetriebs nach § 13 Abs. 4 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).
- Untersagung der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Gastronomie in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr („Sperrstunde“).
- Beschränkung des Besuchs von Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen auf täglich eine Person (in der Regel aus dem eigenen Hausstand oder nahe Angehörige), bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, während einer festen Besuchszeit.
Die oben genannten Regelmaßnahmen sollen dabei als Regelbeispiele in die 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aufgenommen werden. Die örtliche Gesundheitsbehörde wird dabei entsprechend der örtlichen Gegebenheiten jeweils situationsbedingt angepasst handeln.
Die Infektionszahlen steigen aktuell an, deswegen muss weiterhin umfangreich getestet werden. Noch neuartige Schnelltests, die derzeit mit Hochdruck entwickelt und erprobt werden, können dabei eine echte Perspektive für eine Ergänzung der bestehenden Testverfahren darstellen.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird daher beauftragt,
- • die Bayerische Teststrategie auf neue innovative Testmöglichkeiten (Schnelltests) auszuweiten und dafür
- • ein Testkonzept vorzulegen, das unter Berücksichtigung der Validität der Ergebnisse dieser Tests Einsatzmöglichkeiten beispielsweise für bestimmte geeignete Personenkreise / Bereiche vorsieht.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird weiter beauftragt, in einem ersten Schritt 10 Mio. Schnelltests zu beschaffen bzw. dafür Kaufoptionen zu erwerben.
Die sogenannte AHA-Formel hilft: Abstandhalten, Hygienemaßnahmen und Alltagsmasken dämmen die Infektionsgefahr ein. Daneben kommt dem infektionsschutzgerechten Lüften gerade in den bevorstehenden Herbst- und Wintermonaten enorme Bedeutung zu, um die Virenlast und damit die Ansteckungsgefahr in Gebäudeinnenräumen durch regelmäßige Frischluftzufuhr zu verringern. Aus AHA wird deshalb AHA-L. Vor dem Hintergrund des Schul- und Kitastarts 2020/2021 im Regelbetrieb und zur Flankierung der entsprechenden Hygienekonzepte beschließt der Ministerrat ein Bayerisches Förderprogramm in Höhe von bis zu 50 Mio. Euro. Damit sollen die Träger von Schulen und Kitas bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften, zur Ertüchtigung bzw. Neuinstallation raumlufttechnischer Anlagen unterstützt sowie geeignete CO2-Messgeräte für den Einsatz an Schulen und Kitas angekauft werden.
Der Ministerrat hält eine Verschärfung der Bayerischen Einreisequarantäneverordnung für erforderlich. Auch bei Kurzaufenthalten in Risikogebieten besteht eine erhebliche Infektionsgefahr, insbesondere beim Besuch von Großveranstaltungen. Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht bei Reisen mit einem Aufenthalt von weniger als 48 Stunden soll nicht mehr gelten, wenn die Reise dem Besuch einer kulturellen Veranstaltung, eines Sportereignisses oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dient.
Der Ministerrat begrüßt, dass die Bundeswehr mit 100 Soldatinnen und Soldaten den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Kontaktnachverfolgung unterstützt. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird gebeten, zu prüfen, ob Kräfte der Bereitschaftspolizei kurzfristig zur Unterstützung des ÖGD bei der Kontaktnachverfolgung geschult und gegebenenfalls eingesetzt werden können.
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, die notwendigen Änderungen in den einschlägigen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen umzusetzen. Die Änderungen treten ab Mittwoch, den 23. September 2020, in Kraft. (pm)
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